Zum Hintergrund »Kunst im öffentlichen Raum«   kunst im öffentlichen raum
in sachsen seit 1990
   
Regionalentwicklungsförderung
Im Rahmen von Stadtumbau- und Regionalentwicklungsmaßnahmen gibt es vor allem für Kommunen verschiedene noch auszubauende Möglichkeiten der Einbindung und Finanzierung künstlerischer Projekte im Sinne der Aufwertung, Belebung und Revitalisierung von Stadtgebieten.

Grundsätzlich lassen sowohl die Strukturfonds der EU-Förderung über die operationellen Programme der Länder, als auch die auf Bund-Länder-Ebene angelegten nationalen Programme zur Städtebauförderung die Einbeziehung von Kunst zu.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stützt operationelle Programme der Länder. Diese bieten Möglichkeiten, Kultur und Kunst und damit auch Kunst im öffentlichen Raum mit zu finanzieren. Sachsen erhält aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2007-2013 rund 3,1 Mrd. Euro. Antragsteller sind die Kommunen (Stadtplanungsämter etc.), die Gelder fließen nur in Kofinanzierung mit Mitteln der Kommunen und eventuellen Dritten. Für Sachsen regelt die Beantragung von EFRE-Mitteln die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Ministerium des Innern über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007-2013 (VwV Stadtentwicklung 2007-2013).

Gefördert werden darin u.a. Maßnahmen, die die Infrastruktur und die städtebauliche Situation im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung stärken. In diesem Sinne ist auch Kunst im öffentlichen Raum förderfähig. Die Antragstellung liegt in der Entscheidung der Kommune. Im Rahmen einer bewilligten EFRE-Förderung sind im geförderten Stadtgebiet unterschiedliche Möglichkeiten auch für ansässige Initiativen, Klein- und mittlere Unternehmer zu künstlerischen Vorhaben gegeben.

Im ländlichen Raum sind ähnlich in LEADER- und ILE-Gebieten künstlerische Aktivitäten finanzierbar bzw. sind direkt bei der EU verschiedenste Projekte (v.a. auch mit der Einbindung von Jugendlichen) förderfähig.

Neben EU-Fördermitteln zur Regionalentwicklung, die zum großen Teil über die operationellen Länderprogramme geregelt sind, gibt es Fördermittel durch die Bundesregierung, die sogenannten nationalen Stadtentwicklungsprogramme. Diese sind über Verwaltungsvorschriften auf Landesebene geregelt und können durch die Kommunen (Stadtplanungsämter etc.) beantragt werden. Auch dort eröffnen sich Fördermöglichkeiten für Kunst im öffentlichen Raum, wenn die Kommunen solche Projekte als sinnvoll erkennen. Der Bund hat dabei die Schwerpunkte festgelegt: u.a. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Soziale Stadt, Stadtumbau Ost, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie das Ressortforschungsprogramm Experimenteller Wohnungsbau, die die Förderung von Modellprojekten einschließen.

Das Bund/Länder Programm im Freistaat Sachsen wird in seinen Programmzielen durch die “Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Vorbereitung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen“ festgelegt. Sie ist gegliedert in verschiedene Maßnahmen, nach denen Stadtgebiete eingeordnet und gefördert werden: Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach Baugesetzbuch, Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes, Maßnahmen zur Städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete, Maßnahmen für Stadtteile mit besonderen Entwicklungsbedarf sowie Maßnahmen zum Stadtumbau. Das Staatsministerium des Innern schreibt jährlich die vorgesehenen Programme, wie auch zusätzliche Modellprojekte zum Thema „Soziale Stadt“ aus. Die Kommunen legen räumliche Grenzen der Stadtgebietes fest, formulieren Ziele und schlagen Maßnahmen zur Stadtteilentwicklung vor und reichen damit einen Antrag bei der Bewilligungsstelle (Regierungspräsidium bzw. Sächsische Aufbaubank) ein. Bei den Modellmaßnahmen zur sozialen Stadt formuliert das SMI eine Vorschlagsliste.

In den Maßnahmen, die eine Aufwertung der öffentlich-urbanen Räume zum Ziel haben, besteht ein Handlungsspielraum, Kunst in den Entwicklungsprozess der öffentlichen Räume einzubeziehen. Dies ist aber abhängig vom Entscheidungswillen der Kommune insb. der Stadtplanungsämter. Auch ist dies immer mit Abstimmungen mit dem Kulturressort der Kommune verbunden, um inhaltliche Fragen zu klären und auch andere Fördermöglichkeiten abzuwägen. Je nach Struktur des Kunst-im-öffentlichen-Raum-Vorhabens ist die Art der Vermittlung von hoher Priorität. Dazu ist es sinnvoll, Ortskundige wie bspw. Quartiersmanager, Bürgerinitiativen und ansässige soziokulturelle oder Kunst-Vereine und -Institutionen als Vermittler einzubeziehen.

EFRE in Sachsen
http://www.smwa.sachsen.de/de/Foerderung/Strukturfonds_in_Sachsen/Europaeischer_Fonds_fuer_regionale_Entwicklung_EFRE/119028.html
Nationale Stadtentwicklungsprogramme
http://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/cln_005/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true
Richtlinie FR-Regio
http://www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=1032210408945
Richtlinien, Arbeitshilfen und Ausschreibungen der Länder über die Bundestransferstelle ‚Soziale Stadt’:
http://www.sozialestadt.de/programm/grundlagen/richtlinien-arbeitshilfen-laender.phtml
RL zur Durchführung und Förderung von Maßnahmen der städtischen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen
http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/download/Bauen_und_Wohnen/VwV_Stadtentwicklung.pdf
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Vorbereitung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachen
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=59525649525
   
 
 
 
 
 
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