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Förderung Sachsen |
Der Freistaat Sachsen arbeitet seit 1994 mit einer "Richtlinie K7", die als Abschnitt K7 der RLBau Sachsen in seiner letzten Fassung vom März 2004 gültig ist. Mit der Aufgabensetzung, "die zeitgenössische, bildende Kunst zu fördern", und "bei Großen Baumaßnahmen Leistungen an bildende Künstler zu vergeben", schafft Sachsen im Hochbaubereich bildenden Künstlern ein Tätigkeitsfeld, das künstlerische Ideen zur Gestaltung des gesellschaftlichen Lebensumfeldes nutzt. Bei der Durchführung von öffentlichen Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung ist angestrebt, "in der Regel" bis zu 2 Prozent der Bausumme zur Realisierung von Kunstprojekten zu verwenden.
Bei Bauten, an denen der Bund finanziell beteiligt ist, ist die Regelung über den Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung doppelt bindend. Für die Umsetzung ist je die Bauverwaltung verantwortlich, nicht der Nutzer.
Die Stadt Dresden hat im Bereich der kommunalen Förderung an die Initiative des Freistaates angeknüpft und mit seiner Kommission für Kunst im öffentlichen Raum 1994 ein Gremium nach dem Modell der Münchner Kunstkommission geschaffen, das ihrer Richtlinie nach Kunst im öffentlichen Raum mit Mitteln von mind. 1 % der Hochbaumaßnahmen ohne Bindung an Baumaßnamen fördert. Die Richtlinie geht von einem Richtwert für die finanzielle Ausstattung von mindestens 1 % der Hochbaumaßnahmen des abgeschlossenen Haushaltsjahres aus, diese werden zusätzlich in den Haushaltsplan des Geschäftsbereiches Kultur eingestellt. Für die Durchführung der Richtlinie ist der Beigeordnete für Kultur federführend zuständig.Eine entsprechende kommunale Grundlagenbestimmung, wie sie mit der "Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über Kunst im öffentlichen Raum vom 25. Mai 2000, geändert am 7. November 2002" gegeben ist, fehlt in anderen sächsischen Städten.
Bislang lässt sich die Dresdner Kunstkommission Vorschläge von Künstlern vorlegen bzw. bekommt vom Stadtplanungsamt Standorte für evtl. Kunst im öffentlichen Raum - Projekte vorgeschlagen, die dann evtl. in die Ausschreibung von Kunstwettbewerben münden. Vorliegende Vorschläge werden von der Kunstkommission bzgl. Objekt, Ort, Finanzierung und Genehmigungsvorbehalte geprüft. Nach einer Genehmigungsabfrage bei den Ämtern wird in der Kunstkommission über eine Finanzierung entschieden.
Um nicht nur eine Aufwertung von Plätzen aus formalästhetischen Gesichtspunkten sondern auch in einem sozialen und kulturgeschichtlichen Kontext zu betreiben, liegt die Perspektive der Arbeit der Kunstkommission bei eigenen Initiativen in einer inhaltlich-thematischen Ausrichtung.
Aus den Mitteln für Kunst im öffentlichen Raum können auch Zuschüsse an private Bauträger geleistet werden, wenn diese für "Kunst im öffentlichen Raum" mindestens 90 % der Kosten aufbringen.
Über die Finanzierung über Hochbaumittel hinaus, bieten sich in der Freiraumplanung unausgeschöpfte Möglichkeiten. Abgesehen von Straßenbaumaßnahmen sind v.a. in den nationalen Programmen der EU-Förderung zur Stadtentwicklung und städtebaulichen Erneuerung Möglichkeiten gegeben, Mittel für künstlerische Vorhaben und Projekte einzusetzen. Die diesbezügliche Fördermittelbeantragung liegt maßgeblich in der Verantwortung der Kommunen. Bei der vom Freistaat grundsätzlich eingeräumten Anwendbarkeit der Gelder für Kunstprojekte, müssen kommunale Träger neben den Förderchancen auch die Potenziale bildender Kunst zur Aufwertung und Verlebendigung öffentlicher Räume erkennen, die sich bezüglich des produktiven Zusammenwirkens von Stadtentwicklung und künstlerischer Arbeit im Sinne der Belebung von städtebaulichen und sozialen "Brachen" bieten. Kunst kann in vielfältiger und differenzierter Weise als Impuls und Standortfaktor zur Aufwertung im Sinne der sozialen Stadt, Wohnumfeldverbesserung und Revitalisierung und damit zur Identitätsbildung in der Gesellschaft beitragen.
Private Initiativen für Kunst im öffentlichen Raum, die es vereinzelt gibt, gilt es auszubauen. Das Engagement für Kunst und speziell Kunst im öffentlichen Raum wird wachsend bei privatwirtschaftlichen Unternehmen als wirtschaftsfördernder Faktor erkannt. |
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